Weg Erhalter Pflichten entlang des Radweges nach Brand

Entlang des Radweges Richtung Brand mussten die absterbenden Eschen gefällt werden. Besonders dürre Äste sind eine Gefahr für die Benutzer des Radweges. Bei einem Unfall könnte man uns als Weg Erhalter eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Die Eschen wurden gefällt und mittels Kleinbagger aufgearbeitet. Die ausgeformten Sortimente werden als Brennholz gespalten bzw. als Blochware verkauft. Die Wipfel bzw. Äste werden gehackt und das Waldhackgut an das Biomassewerk Ludesch verkauft. Leider hat das Biomassewerk Bürs laut Wolfram kein Interesse an Waldhackgut.

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