Gemeinschaftsgut Altgemeinde Altenstadt

Gemeinschaftsgut Altgemeinde Altenstadt

Die Diskussionen über die Substanzerträge haben die Agrargemeinschaft Altgmeinde Altenstadt veranlasst, ein Rechtsgutachten zur Frage der Eigentümerstellung zu beauftragen. Die Ausführungen beleuchten die allgemeine geschichtliche Entwicklung des Gemeindegutes hin zur rechtsgeschichtlichen Situation der Altgemeinde Altenstadt. In der Folge werden die höchstgerichtlichen Erkenntnisse sowie die weitere Rechtsentwicklung behandelt. In den Schlussfolgerungen wird darauf hingewiesen, dass es bereits im Jahr 1840 mit dem „Illbau-Fonds der Gemeinde Altenstadt“ einen Rechtskörper gab, der als Agrargemeinschaft im heutigen Sinne qualifiziert werden kann. Von besonderer Bedeutung ist auch die Vereinigung der Stadt Feldkirch mit den Gemeinden Altenstadt (einschließlich Levis, Gisingen und Nofels), Tosters und Tisis im Jahr 1925, welche die mit Nutzungsrechten belegten Liegenschaften, der Fraktion Altenstadt als eigenen Rechtskörper übertrugen – auch damit wurde bereits damals das Bestehen einer Agrargemeinschaft im heutigen Sinne anerkannt. Im Jahr 1960 wurden auf Grundlage eines Übereinkommens die Regulierung als Agrargemeinschaft durchgeführt. Zusammenfassend wird festgestellt, dass es im Laufe der Zeit mehrfach zu Vereinbarungen und damit vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt Feldkirch und der Altgemeinde Altenstadt gekommen ist und somit die Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind.

2020_Jahresbericht_AG_Altenstadt_Eigentum