GESCHICHTE

Die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung von Weiden und Wäldern war in Bürs seit eh und je von großer Bedeutung. Die Nutzungsgemeinschaften gehen in ihren Ursprüngen bis in den Beginn der Besiedelung von Bürs zurück, lange bevor es die politische Gemeinde gab. Obwohl die Nutzungsrechte schriftlich niedergelegt oder mündlich überliefert waren, gab es mit zunehmender Bevölkerung immer wieder Unklarheiten bei der Auslegung der Rechtsverhältnisse. Die zuständigen Behörden hatten nicht immer eine klare Richtschnur in ihrer Rechtsprechung in Streitfällen. Schon im 18. und 19. Jahrhundert wurde versucht, eine Klarheit in der Rechtsgrundlage zu schaffen. Mit der Einführung des Grundbuches konnten die Rechtsverhältnisse von gemeinschaftlich genutzten Flächen bzw. von Gemeinschaftsgut ebenfalls nicht geklärt werden. Vielfach wurden mehrere Miteigentums- und Nutzungsrechte in das Grundbuch eingetragen. Dies führte bei Erbteilungen zu einer starken Zersplitterung der Miteigentums- und Nutzungsrechte. Mit der Einführung des Reichsgemeindegesetztes 1862 wurde die Verwaltung der Liegenschaften mit Gemeinschaftsnutzung von der politischen Gemeinde übernommen. An den Nutzungsrechten wurde jedoch nichts geändert.

Da im Gemeinderecht die besonderen Verhältnisse dieser Gemeinschaftsnutzungen nicht ausreichend berücksichtigt waren, erkannte man die Notwendigkeit eine eigene gesetzliche Regelung zu schaffen. Im Jahr 1951 wurde ein einheitliches Flurverfassungsgesetz erlassen. Darin werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse jener Grundstücke, die einer gemeinschaftlichen Nutzung unterliegen und als Gemeinschaftsgut bzw. Gemeindegut bezeichnet werden, neu geordnet. Diese Neuordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt in einem sogenannten Regulierungsverfahren, das über Antrag der Beteiligten eingeleitet wird.

Bild: Urmappe 1857

Trennung in Bürs

Die erste „Gemeindegut“ – Trennung in Vorarlberg zwischen der politischen Gemeinde und den Nutzungsberechtigten fand in Bürs statt. Unter „Gemeindegut“ ist nicht das Gemeindevermögen (Vermögen der politischen Gemeinde) zu verstehen, sondern die von den Nutzungsberechtigten agrargemeinschaftlich genutzte Grundflächen.

Auf Antrag der Gemeinde Bürs wurde von der Agrarbezirksbehörde in Bregenz unter dem damaligen Amtsvorstand Dr. Kühne bereits 1954 auf Grund des Flurverfassungsgesetzes 1951 ein Regulierungsverfahren über das Gemeindegut von Bürs eingeleitet. Dieses bedeutende Verfahren hatte das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Verwaltung des Gemeindegutes zu klären und sicherzustellen, dass alle betroffenen Parteien fair behandelt werden. Nach ausführlichen Gesprächen und Verhandlungen wurde das Verfahren schließlich als vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit einem abschließendem Übereinkommen zwischen der Gemeinde Bürs und den Nutzungsberechtigten, die in der Agrargemeinschaft organisiert sind, abgeschlossen. Dieses Übereinkommen bildet die Grundlage für zukünftige Entscheidungen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen in der Gemeinde, was nicht nur die gegenwärtigen Nutzer, sondern auch zukünftige Generationen beeinflusst.

Zwischen der politischen Gemeinde und der Gemeinschaft der Nutzungsberechtigten fand nach umfangreichen Verhandlungen über die Abtretung von hunderten Grundparzellen eine Vermögensteilung statt. Für die Agrargemeinschaft federführend waren damals Studienrat Plangg, Adolf Sähli und Ludwig Grass. Das dabei erarbeitete Übereinkommen wurde im September 1955 von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Das Übereinkommen und somit die Vermögensteilung (Hauptteilung) wurde von der Landesregierung als Aufsichtsbehörde für die Gemeinde und von der Agrarbehörde als „Regulierungsübereinkommen“ mit Erlass vorläufiger Statuten im Regulierungsbescheid vom 27. 2. 1956 genehmigt und mit Haupturkunde verbüchert. Damit war die selbständige Agrargemeinschaft Bürs als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.

Im Übereinkommen zwischen der Gemeinde Bürs und der Agrargemeinschaft wurden die einzelnen Punkte der Hauptteilung genau geregelt. Die Agrargemeinschaft musste damals mit nichts beginnen. Ihr Aufbau erforderte hohen persönlichen Einsatz der Verantwortlichen, größte Sparsamkeit und präzise Organisation.

Die Hauptsorge der jungen Gemeinschaft galt dem Wald. Er befand sich in einem sehr schlechten Zustand. Wegen Überalterung und starkem Wildverbiss gab es keine Verjüngung mehr. Wichtige Baumarten wie Weißtanne und Laubhölzer fielen ganz aus. Gemeinsam mit der Gemeinde Bürs wurden viele für die gesamte Bevölkerung bedeutende Projekte ausgeführt.

Dank der engagierten Mitarbeit und Unterstützung durch viele Bürger und ehrenamtliche Funktionäre war es möglich, einen wirtschaftlich gesunden Betrieb aufzubauen im Sinne unserer Vorfahren und des Erhaltens lebenswerter Räume für zukünftige Generationen Übertragung der Grundstücke gemäß dem Übereinkommen

Folgende Grundstücke wurden in das Eigentum der Gemeinde übertragen:
– Gebiet auf dem Schesaschuttkegel
– Gebiet in der Außerau
– Grünstreifen zwischen der alten Landstraße und den Wohnhäusern der Firma Getzner
– Grünstreifen zwischen Ill und Kanal
– Bremschlgebiet zwischen Bremschlstraße und Ill
– der Grund „Hindr da Sta“ (beginnend vom Hause des Tschofen Dominikus bis zum Krüzle beim Beginn der Schassmähder)
– Schotterschwemme
– nördlicher Teil des Sägeplatzes
– Steinbruchgelände mit Steinabbruch

Die Agrargemeinschaft erhielt auf Grund des Übereinkommens folgende Grundstücke:
– 700 ha Wald
– 94 ha Acker- und Landwirtschaftsflächen
– Weideflächen im Bremschl
– Weideflächen auf der Spial
– Weideflächen im Stachelhof
– Alpe Salonien
– Ochsenalpe