ÜBER UNS

Entstehen und Geschichte
Die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung von Weiden und Wäldern war in Bürs seit eh und je von großer Bedeutung. Die Nutzungsgemeinschaften gehen in ihren Ursprüngen bis in den Beginn der Besiedelung von Bürs zurück, lange bevor es die politische Gemeinde gab. Obwohl die Nutzungsrechte schriftlich niedergelegt oder mündlich überliefert waren, gab es mit zunehmender Bevölkerung immer wieder Unklarheiten bei der Auslegung der Rechtsverhältnisse. Die zuständigen Behörden hatten nicht immer eine klare Richtschnur in ihrer Rechtsprechung in Streitfällen. Schon im 18. und 19. Jahrhundert wurde versucht, eine Klarheit in der Rechtsgrundlage zu schaffen. Mit der Einführung des Grundbuches konnten die Rechtsverhältnisse von gemeinschaftlich genutzten Flächen bzw. von Gemeinschaftsgut ebenfalls nicht geklärt werden. Vielfach wurden mehrere Miteigentums- und Nutzungsrechte in das Grundbuch eingetragen. Dies führte bei Erbteilungen zu einer starken Zersplitterung der Miteigentums- und Nutzungsrechte. Mit der Einführung des Reichsgemeindegesetztes 1862 wurde die Verwaltung der Liegenschaften mit Gemeinschaftsnutzung von der politischen Gemeinde übernommen. An den Nutzungsrechten wurde jedoch nichts geändert.

Da im Gemeinderecht die besonderen Verhältnisse dieser Gemeinschaftsnutzungen nicht ausreichend berücksichtigt waren, erkannte man die Notwendigkeit eine eigene gesetzliche Regelung zu schaffen. Im Jahr 1951 wurde ein einheitliches Flurverfassungsgesetz erlassen. Darin werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse jener Grundstücke, die einer gemeinschaftlichen Nutzung unterliegen und als Gemeinschaftsgut bzw. Gemeindegut bezeichnet werden, neu geordnet. Diese Neuordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt in einem sogenannten Regulierungsverfahren, das über Antrag der Beteiligten eingeleitet wird.

Bild: Urmappe 1857

Trennung in Bürs

Die erste „Gemeindegut“ – Trennung in Vorarlberg zwischen der politischen Gemeinde und den Nutzungsberechtigten fand in Bürs statt. Unter „Gemeindegut“ ist nicht das Gemeindevermögen (Vermögen der politischen Gemeinde) zu verstehen, sondern die von den Nutzungsberechtigten agrargemeinschaftlich genutzte Grundflächen.

Auf Antrag der Gemeinde Bürs wurde von der Agrarbezirksbehörde in Bregenz unter dem damaligen Amtsvorstand Dr. Kühne bereits 1954 auf Grund des Flurverfassungsgesetzes 1951 ein Regulierungsverfahren über das Gemeindegut von Bürs eingeleitet. Dieses bedeutende Verfahren hatte das Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung und Verwaltung des Gemeindegutes zu klären und sicherzustellen, dass alle betroffenen Parteien fair behandelt werden. Nach ausführlichen Gesprächen und Verhandlungen wurde das Verfahren schließlich als vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit einem abschließendem Übereinkommen zwischen der Gemeinde Bürs und den Nutzungsberechtigten, die in der Agrargemeinschaft organisiert sind, abgeschlossen. Dieses Übereinkommen bildet die Grundlage für zukünftige Entscheidungen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen in der Gemeinde, was nicht nur die gegenwärtigen Nutzer, sondern auch zukünftige Generationen beeinflusst.

Zwischen der politischen Gemeinde und der Gemeinschaft der Nutzungsberechtigten fand nach umfangreichen Verhandlungen über die Abtretung von hunderten Grundparzellen eine Vermögensteilung statt. Für die Agrargemeinschaft federführend waren damals Studienrat Plangg, Adolf Sähli und Ludwig Grass. Das dabei erarbeitete Übereinkommen wurde im September 1955 von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt. Das Übereinkommen und somit die Vermögensteilung (Hauptteilung) wurde von der Landesregierung als Aufsichtsbehörde für die Gemeinde und von der Agrarbehörde als „Regulierungsübereinkommen“ mit Erlass vorläufiger Statuten im Regulierungsbescheid vom 27. 2. 1956 genehmigt und mit Haupturkunde verbüchert. Damit war die selbständige Agrargemeinschaft Bürs als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet.

Im Übereinkommen zwischen der Gemeinde Bürs und der Agrargemeinschaft wurden die einzelnen Punkte der Hauptteilung genau geregelt. Die Agrargemeinschaft musste damals mit nichts beginnen. Ihr Aufbau erforderte hohen persönlichen Einsatz der Verantwortlichen, größte Sparsamkeit und präzise Organisation.

Die Hauptsorge der jungen Gemeinschaft galt dem Wald. Er befand sich in einem sehr schlechten Zustand. Wegen Überalterung und starkem Wildverbiss gab es keine Verjüngung mehr. Wichtige Baumarten wie Weißtanne und Laubhölzer fielen ganz aus. Gemeinsam mit der Gemeinde Bürs wurden viele für die gesamte Bevölkerung bedeutende Projekte ausgeführt.

Dank der engagierten Mitarbeit und Unterstützung durch viele Bürger und ehrenamtliche Funktionäre war es möglich, einen wirtschaftlich gesunden Betrieb aufzubauen im Sinne unserer Vorfahren und des Erhaltens lebenswerter Räume für zukünftige Generationen Übertragung der Grundstücke gemäß dem Übereinkommen

Folgende Grundstücke wurden in das Eigentum der Gemeinde übertragen:
– Gebiet auf dem Schesaschuttkegel
– Gebiet in der Außerau
– Grünstreifen zwischen der alten Landstraße und den Wohnhäusern der Firma Getzner
– Grünstreifen zwischen Ill und Kanal
– Bremschlgebiet zwischen Bremschlstraße und Ill
– der Grund „Hindr da Sta“ (beginnend vom Hause des Tschofen Dominikus bis zum Krüzle beim Beginn der Schassmähder)
– Schotterschwemme
– nördlicher Teil des Sägeplatzes
– Steinbruchgelände mit Steinabbruch

Die Agrargemeinschaft erhielt auf Grund des Übereinkommens folgende Grundstücke:
– 700 ha Wald
– 94 ha Acker- und Landwirtschaftsflächen
– Weideflächen im Bremschl
– Weideflächen auf der Spial
– Weideflächen im Stachelhof
– Alpe Salonien
– Ochsenalpe

Geschichtlicher Rückblick in Kurzform
1958 – 1960
– Beginn der systematischen Erschließung des stark geschädigten Waldes durch Forstwege (über 45 km)
– Baubeginn des Verwaltungsgebäudes
– jährliche Pflanzung von tausenden Nadel- und Laubbäumchen (bisher 1,5 MillionenPflanzen)
– Im Laufe der Zeit entstanden über 60 Wildschutzzäune zum Schutz der Jungpflanzen
– jährliche Durchforstung und Läuterung von ca. 20 ha Jungwald
– jährlicher Holzeinschlag: ca. 2.300 fm

1961 – 1970
– Für die Errichtung von Schule, Kirche und Friedhof stellte die Agrargemeinschaft den Grund kostenlos zur Verfügung.
– Errichtung eines Geräteschuppens
– Grundablöse für den Bau der Autobahn, wodurch eine vollkommen neue Wertung der angrenzenden Flächen im Bereich der Ausfahrt Süd – Bludenz entstand.
– Ansiedelung von Interspar unter Einräumung eines Baurechtes ohne Grundverkauf (damals ein Novum)
– Durch die Freigabe des Gebietes zwischen Bremschlstraße und Autobahn zur Ansiedelung von Betrieben veränderte sich nachhaltig die Wirtschaftsstruktur von Bürs. Die neu gegründeten Betriebe und Interspar brachten der Gemeinde auch eine starke Erhöhung des Beschäftigungs- und Steuerpotentials mit sich.
– Im Tauschwege wurde Grund für die Sportanlage Schesa bereitgestellt.

1970 – 1980
– Ankauf von Zalummädern
– Zum Schutze des Gemeindegebietes Bürs wurden Verbauungsmaßnahmen gegen Rutschungen und Erosionen im Garsella- Gebiet, im Leue – Tobel und Ochsenries sowie im Zalum durchgeführt. Bis zum Jahr 1992 betrug der Aufwand mehr als € 500.000,–
– Weiterführung der Verbauungen und der Instandhaltung des Schutzwaldes

1980 – 2000
– Vertrag mit dem Alpenverein bezüglich Klettern im Lug, kostenlose Bereitstellung der dafür notwendigen Felswände und Parkplätze
– Durchführung des Projektes zur Entwässerung Matätsch – Zalum
– Verleihung des Ehrenringes der Gemeinde Bürs an Julius Kirchler für seine Verdienste für die Gemeinde Bürs als Obmann der Agrargemeinschaft
– Totalsanierung des Stallgebäudes im Stachelhof
– Neuerrichtung des durch Steinschlag zerstörten Geräteschuppens und Errichtung eines Flugdaches zur Lagerung von Holz – Schnittwaren im Lug
– Bereitstellung von Grund im Baurecht für die Erweiterung Interspar und Schmidt´s Erben
– Bereitstellung von Grund für die Autobahn – Ausfahrt Montafon
– Innensanierung des Viehstalls im unteren Stafel der Alpe Salonien
– Bereitstellung von Grund für die Erweiterung der Sportanlage im Tauschwege
– Staatspreis für Land- und Forstwirtschaft für beispielhafte Waldwirtschaft

2000 – 2011
– Verleihung des Ehrenzeichens der Gemeinde Bürs an Klaus Vonbank für seine Verdienste als Förster und Betriebsführer der Agrargemeinschaft Bürs
– Neubau der Hirtenunterkunft auf der Ochsenalpe
– Weitere Verbauungsmaßnahmen im Guscha- und Garsellagebiet
– Sanierung des Verwaltungsgebäudes
– Sanierung der Unterkunftshütte (Stüble) für Landwirte auf der Alpe Salonien
– Bereitstellung von 7.000 m² Grund als Lagerfläche an die Firma Gassner
– Sanierung der Wasserversorgung im Gebiet Heiterberg – Alpe Salonien
– Privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bürs und der Agrargemeinschaft bez. Zalumquellen (kostenlose Bereitstellung des Wassers für die Wasserversorgung der Gemeinde Bürs)
– Sanierung des Bärenlochweges – Grobsteinschlichtung
– Sanierung des Rellshüsle (Zimbahüsle) in der Alpe Salonien
– Errichtung eines Forstweges im Buchwald (Fürggele)
– Übernahme der Zollhäuser „Schweizertor“ und „Rellstal“
– Sanierung und Erweiterung der Hangstabilisierung im Bereich Guschakopf
– Ankauf des Getzner – Grundes (Männerheim)
– Grundbereitstellung für Parkplätze und Lagerfläche der Firma Schmidt´s Erben in Form von Baurecht
– Grundfreigabe an Firma Küchen- und Wohnstudio Wachter auch in Form von Baurecht
– Finanzielle Mitbeteiligung an der Sanierung des Leue-Tobels, des Gitzeschroffens und des Stelleschroffens.
– Sanierung Schass (Erweiterung von Grünflächen sowie Restaurierung von Bargen und Trockenmauern). Die Schass wird heute auch als Naherholungsgebiet sehr geschätzt.
– Weitere Grundabgabe an die Firma Schmidt´s Erben in Form von Baurecht
– Schutzwaldsanierung „Dunkler Grat“
– Schwenden in der Alpe Salonien
– Dacheindeckung des Viehstalls (800 m²) in der Alpe Salonien und Sanierung des Zollhauses „Schweizertor“
– Weitere Verbauungsmaßnahmen im Guscha – Gebiet
– Unterstützung des Hochwasser – Schutzprojektes Alvierbach
– Unterstützung des Pilotprojektes des Krankenpflegevereines „Märchen– und Sagenwanderung“ auf der Schass

Zweck:
Die Agrargemeinschaft Bürs ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Sie hat den Zweck, ihr gesamtes Vermögen möglichst ohne Beeinträchtigung der Substanz zu erhalten sowie sparsam, wirtschaftlich und nutzbringend zu verwalten. Darüber hinaus bezweckt die Agrargemeinschaft Bürs die Erfüllung der rechtmäßigen Ansprüche ihrer Mitglieder an den agrargemeinschaftlichen Liegenschaften sowie die Wahrnehmung aller zur Vermögensverwaltung erforderlichen Aufgaben.

Im Rahmen dieser Zielsetzungen können auch Maßnahmen erfüllt oder gefördert werden, die dem örtlichen Gemeinschaftsinteresse dienen – etwa die Unterstützung von Vereinen oder diversen Projekten. Die Agrargemeinschaft Bürs verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.

Unser Leitsatz: „Wir pflegen die Natur für uns alle und kommende Generationen.“

Organe der AG Bürs

– Vollversammlung

– Ausschuss

– Vorstand

– Aufsichtsrat
Aufgaben der Agrargemeinschaft

– Nachhaltige Bewirtschaftung der Waldungen und landwirtschaftlichen Liegenschaften sowie Erhaltung der Vermögenssubstanz

– Naturnahe Bewirtschaftung der Wälder zur Erzielung stabiler, artenreicher, klimafitter und der Höhenlage angepasster Mischbestände

– Rasche Aufarbeitung von Kalamitäten durch Windwurf, Schneebruch und Borkenkäferbefall

– Aufrechterhaltung aller Waldfunktionen (Schutzfunktion, Lebensraumfunktion, Erholungsfunktion, Wohlfahrtsfunktion, Nutzfunktion)

– Sanierung und Pflege von Standort- und Objektschutzwäldern

– Ausbau und Instandhaltung von Forst- und Rückewegen

– Sicherung der Trinkwasserversorgung in Bürs

– Bewirtschaftung der Alpen sowie Erhalt des kulturellen Erbes

– Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffs Holz als Bau- und Brennmaterial

– Ausbildung von Lehrlingen und Beschäftigung von Ferialarbeitern

– Erreichen eines artenreichen, gesunden und dem Lebensraum angepassten Wildbestands

– Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit (z. B. über Homepage, Newsletter, Wald- und Alpbegehungen sowie Medienberichte)

– Vermittlung von Informationen über das Ökosystem Wald an Mitglieder und die Bevölkerung

– Führungen für Schulklassen und interessierte Gruppen

– Erhaltung und Pflege von Naherholungsgebieten
Produkte
– Holzbänke

– Holzbrunnen

– Hackstöcke

– Partyöfen

– Brennholz lang – hart und weich – nach Verfügbarkeit

– Ofenfertiges Birkenbrennholz für offene Kamine

Näheres dazu gibt`s in unserem Shop…