Gemeinschaftsgut Weiler

Verfahrensdokumente Agrargemeinschaft Weiler

In Weiler wurde die Frage nach dem Status des Gemeinschaftsgutes Weiler durchjudiziert.  Die Agrarbezirksbehörde als Behörde 1. Instanz hat mit Bescheid vom 11.10.2011 festgestellt, dass das Gemeindegut der Gemeinde Weiler erloschen ist.  Der Landesagrarsenat als Behörde 2. Instanz hat im Erkenntnis vom 27.1.2012 diese Feststellung bestätigt und erkannt, dass die in Frage kommenden Liegenschaften kein Gemeindegut darstellen.

Die eingebrachte Beschwerde wurde vom Verfassungsgerichtshof am 20.6.2012, da keinerlei Rechtsverletzung erkannt werden konnte, wegen mangelnder Erfolgsaussichten an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten.

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch kommt im Rahmen der Prüfung eines Gemeindevertretungsbeschlusses zur Befangenheit von Gemeindevertretern, die gleichzeitig auch Agrargemeinschaftsmitglieder sind, zur Ansicht, dass kein wesentlicher Verfahrensmangel für diesen Beschluss vorliege. Auch mit der von der Agrargemeinschaft und der Gemeinde geplanten Vereinbarung über ein Darlehen werde kein Gesetz bzw. keine Verordnung des Gemeindegesetzes verletzt.

Die Gemeinde Weiler hat die Beschwerde zwischenzeitlich zurückgezogen.

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