Gemeinschaftsgut Rankweil

Rechtsgutachten Rankweil

Von o.Univ.-Prof. Dr. Karl Weber, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck wurde ein Rechtsgutachen zur Frage der Relevanz des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses zur AG Mieder/Tirol für das Gemeinschaftsgut Rankweil erstellt.

Aufgrund des Sachverhaltes, der maßgeblichen Rechtsfragen und Rechtsgrundlagen kommt das Gutachten zum Schluss, dass die Vorarlberger Rechtspraxis mit den Verhältnissen in Tirol in keiner Weise vergleichbar ist. Wesentlich ist, dass im Wege einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung und darauf aufbauendem Übereinkommen die Regulierung des Gemeinschaftsgutes durchgeführt wurde.

Im letzten Punkt wird darüber hinaus festgestellt, dass die oft gestellte Frage nach Rechtssicherheit bzw. Amtsmissbrauches bei Nichtausschöpfung von Rechtsmitteln auf Gemeindeseite unbegründet ist.

PDF-Download:
2012_07_26_Rechtsgutachten_Rankweil

Feststellungsbescheid Rankweil

Die Agrarbezirksbehörde als Behörde 1. Instanz hat mit Bescheid vom 27.9.2012, der eine sehr umfangreiche und weitgehende Begründung enthält, festgestellt, dass die im Übereinkommen aus dem Jahre 1958 zwischen der Agrargemeinschaft und der Marktgemeinde Rankweil angeführten Grundstücke kein Gemeindegut sind.

PDF-Download:
2012_09_26_Rankweil_Feststellungsbescheid_ABB

Die von der Marktgemeinde beim Landesagrarsenat eingebrachte Berufung gegen den Feststellungsbescheid wurde im März 2013 zurückgezogen.

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