Mit der Einführung des Grundsteuerkatasters in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurden Grundstücke erstmals systematisch vermessen und in der sogenannten „Urmappe“ dargestellt. Die Arbeiten zur Erhebung der Grundsteuer begannen in Österreich im Jahr 1817. Zur Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen wurden Grenzsteine gesetzt und mit einem Markkreuz versehen.
Derzeit wird im Buchwald eine Grenzrevision durchgeführt. Dabei werden die bestehenden Grenzsteine kontrolliert, mit weißer Farbe markiert und durch gut sichtbare Markpfähle aus Eichenholz ergänzt. Zusätzlich werden zur besseren Orientierung zwei nahegelegene Bäume mit einem weißen Kreuz markiert, das in Richtung des jeweiligen Grenzsteins zeigt.
Die regelmäßige Betreuung der Grundstücksgrenzen ist ein wichtiger Bestandteil des Revierdienstes. Besonders bei der Holzauszeige im Grenzbereich ist eine klare Grenzkennzeichnung unerlässlich. Durch diese laufende Pflege können außerdem aufwendige und kostenintensive Grenzvermessungen vermieden werden.




